Um Familie und Beruf unter einen Hut zu bekommen, bist sicher auch du auf eine passende Kinderbetreuung angewiesen. Zum Glück erkennen immer mehr Arbeitgeber, dass sie entsprechende Angebote machen müssen, wenn sie ihre Mitarbeiter halten möchten.
Eine Möglichkeit deines Arbeitgebers, dich bei der Kinderbetreuung zu unterstützen, ist ein Kindergartenzuschuss. Dein Arbeitgeber beteiligt sich so an den Kosten der Kinderbetreuung. Dabei gibt es aber ein paar Punkte zu beachten:
Der Kindergartenzuschuss vom Arbeitgeber
Der Zuschuss wird von deinem Arbeitgeber freiwillig geleistet. Er ist also nicht dazu verpflichtet dir einen Zuschuss zu zahlen. Ein ausschlaggebender Vorteil ist aber, dass der Zuschuss für dich und deinen Arbeitgeber steuerfrei ist.
Aus diesem Grund macht es Sinn, bei der nächsten Gehaltsverhandlung statt mehr Gehalt einen Kindergartenzuschuss auszuhandeln. Der Zuschuss ist übrigens keine Einmalzahlung, sondern wird monatlich gezahlt.
ACHTUNG: Den Kindergartenzuschuss nicht mit dem Kinderzuschlag verwechseln. Dieser wird nämlich von der Arbeitsagentur bezogen, nicht von deinem Arbeitgeber.
Wer bekommt den Kindergartenzuschuss?
Pauschal lässt sich nicht sagen wer Anspruch auf den Kindergartenzuschuss hat und wer nicht. Der Zuschuss wird freiwillig vom Arbeitgeber bezahlt und wird vertragliche geregelt. Informationen zur maximalen Einkommensgrenze bekommst du bei deiner zuständigen Arbeitsagentur.
Auch als Minijobber kannst du Anspruch auf einen Kindergartenzuschuss haben - und das, obwohl die Einkommenshöchstgrenze von 400 Euro nicht überschritten wird. Das heißt, es müssen keine Steuern auf die zusätzliche Leistung des Arbeitgebers gezahlt werden.
Was ist, wenn der Arbeitgeber keinen Kindergartenzuschuss zahlen möchte?
Keine Sorge, auch bedürftige Eltern oder Alleinerziehende können einen Zuschuss beantragen. Wie das unkompliziert funktioniert, steht weiter unten beim Punkt "Wo und wie beantrage ich den Kindergartenzuschuss?"
Wann bekomme ich einen Kindergartenzuschuss?
Solange dein Kind noch nicht schulpflichtig ist, also das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist der Kindergartenzuschuss für dich und deinem Arbeitgeber steuerfrei. Allerdings muss der Zuschuss zusätzlich zum normalen Gehalt gezahlt werden. Sonst wäre es "nur" eine ganz normale Lohnerhöhung und ist dann natürlich steuerpflichtig.
Die Höhe des Kindergartenzuschusses ist nicht beschränkt. So kann dein Arbeitgeber die gesamten Kosten der Kinderbetreuung übernehmen oder auch nur einen Teil dazu beitragen. Es können aber nur höchstens die tatsächlichen gezahlten Kosten für die Kinderbetreuung steuerfrei geltend gemacht werden.
Art der Kinderbetreuung
Mit dem Zuschuss für die Kinderbetreuung kannst du die Kosten für Tageseltern, Ganztagspflegeeinrichtungen, Kinderkrippen oder Schulkindergärten finanzieren. Wichtig ist nur, dass es sich um eine Unterbringungs- UND Betreuungseinrichtung handelt, da Unterkunft und Verpflegung vorausgesetzt werden. Wird dein Kind allerdings Zuhause betreut, kann und darf der Arbeitgeber keinen unversteuerten Zuschuss zahlen. Einzige Ausnahme: Es wird eine Tagesmutter für Zuhause engagiert.
Kinderbetreuungszuschuss von der Steuer absetzen
Die Kosten für die Kinderbetreuung kannst du steuerlich als Sonderausgaben absetzen. Zwei Dinge müssen jedoch erfüllt sein:
- Eine offizielle Rechnung und die Zahlung der Betreuungskosten auf das Konto des Betreuers. Barzahlungen sind nicht zulässig. Achte unbedingt auf deine Nachweispflicht. Das heißt, dass du deinem Arbeitgeber die Zahlungen an den Kindergarten belegen musst - mindestens in Höhe der finanziellen Zusatzleistung durch deinen Chef.
- Den originalen Beleg muss dein Arbeitgeber zusammen mit den Lohnunterlagen aufbewahren.
Informiere dich bitte bei deinem Steuerberater über die Höchstgrenze der Gesamtaufwendungen.
Kinderbetreuung durch die Großeltern
Betreuen die Großeltern ihre Enkelkinder, solltest du deine Fahrtkosten in Rechnung stellen. Denn bei der Steuererklärung kannst du diese Kosten als Kinderbetreuungskosten absetzen. Das gilt auch, wenn die Kinderbetreuung selbst unentgeltlich geschieht. Informiere dich hier am Besten bei deinem Steuerberater.
Checkliste für den Kindergartenzuschuss
- Dein Kind ist nicht schulpflichtig und hat das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet.
- Die Betreuung findet in einer Unterbringungs- UND Betreuungseinrichtung
- Die Kosten betreffen nur die Betreuung. Fahrtkosten zum Kindergarten zählen z. B. nicht .
- Der Zuschuss erfolgt zusätzlich zum eigentlichen Gehalt
- Der Zuschuss kann auch als Unterstützung bei der Ferienbetreuung eingesetzt werden.
- Es müssen gültige Abrechnungen für die Kinderbetreuung vorliegen, die du dem Arbeitgeber im Original vorlegen musst.
- Der Zuschuss ist steuer- und sozialversicherungsfrei.
HINWEIS: Der Zuschuss bringt insbesondere Frauen, die durch das Ehegattensplitting hohe Abzüge haben (z.B. bei Steuerklasse V), einen finanziellen Vorteil.
Vorteile des Kindergartenzuschusses für den Arbeitgeber
Wenn es dir schwer fällt bei deinem Arbeitgeber um den Kindergartenzuschuss zu bitten habe ich dir hier 3 Punkte zusammengestellt, die du beim Gespräch aufassen kannst. Denn auch dein Arbeitgeber hat Vorteile, wenn er dem Kindergartenzuschuss zustimmt.- Der Zuschuss lässt sich gut als Alternative zu einer Gehaltserhöhung einsetzen. Bitte also statt um eine Gehaltserhöhung um den steuer- und sozialversicherungsfreien Kindergartenzuschuss.
- Der Arbeitgeber spart somit auch seinen Anteil an der Sozialversicherung. Bei einer Gehaltserhöhung wäre dies nicht der Fall.
- Das wohl wichtigste Argument ist wohl, dass dein Arbeitgeber deine Zeit bekommt während dein Kind betreut wird. Ohne Betreuung ist schließlich keine Arbeit möglich ;-)
Es lohnt sich also für beide Seiten, einen Teil des Arbeitsentgeltes in Form eines Kindergartenzuschusses zu zahlen.
Wo und wie beantrage ich den Kindergartenzuschuss?
Den Zuschuss für den Kindergarten "beantragst" du direkt im Gespräch mit deinem Arbeitgeber. Vielleicht kostet es sich etwas Überwindung, aber es lohnt sich schließlich für beide Seiten.
Bist du Alleinerziehend oder gehört ihr zu bedürftigen Eltern kann der Zuschuss zur Kinderbetreuung beim zuständigen Jugendamt des Landkreises beantragt werden. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Einkommen der Eltern. Aus diesem Grund müssen bei der Beantragung bereits die Betreuungskosten, sowie Gehaltsabrechnungen, um das Einkommen nachzuweisen, vorgelegt werden. Ob das Kind beispielsweise im Kindergarten oder von einer Tagesmutter betreut wird, bleibt den Eltern überlassen - beide Möglichkeiten sind förderbar
Gut zu wissen
Der Kindergartenzuschuss kann auch bei einem 450-Euro-Job gezahlt werden. Die Einkommenshöchstgrenze von 450 Euro wird durch den Kindergartenzuschuss nicht berührt. Du und dein müsst keine Steuern auf diese zusätzliche Leistung zahlen.