Kindererziehungszeit und Rente - das musst du wissen

Kindererziehungszeit und Rente - das musst du wissen

Kindererziehung kostet Zeit – auch Arbeitszeit. Denn wenn du zu Hause bist um dein Kind zu betreuen arbeitest du nicht und zahlst keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein.

Im Moment wirst du davon nichts merken. Erste wenn du im Rentenalter bist, kann dir diese beitragsfreie Zeit fehlen und deine Rente mindern. Damit das nicht passiert, habe ich hier eine kleine Zusammenfassung für dich.

 Das wichtigste im Überblick:

  • Die Gutschrift der Kindererziehungszeit beträgt bis zu 3 Jahre pro Kind.
  • Zusätzlich erhältst du maximal 10 Jahre Kinderberücksichtigungszeiten angerechnet.
  • Die Erziehungszeiten musst du selbst beantragen, sonst zählen sie nicht zur Rente!
  • Es kann immer nur ein Elternteil zur selben Zeit von der Erziehung profitieren.
  • Gemeinsam erziehende Eltern können durch Abgabe einer übereinstimmenden Erklärung bestimmen, welchem Elternteil die Erziehungszeit zugeordnet werden soll.

Kindererziehungszeit ist keine Elternzeit

Die Kindererziehungszeit hat nicht mit der Elternzeit zu tun und kann nur einem Elternteil angerechnet werden - demjenigen der das Kind überwiegend erzieht. In den meisten Fällen ist das die Mutter. Habt ihr euch dazu entschlossen euer Kind in den ersten Jahren gemeinsam zu erziehen, dann erhält grundsätzlich die Mutter die Kindererziehungszeit angerechnet. Soll die Kindererziehungszeit aber dem Vater angerechnet werden, muss eine übereinstimmende Erklärung abgegeben werden. Diese Erklärung kann auch rückwirkend, höchstens jedoch für zwei Kalendermonate, abgegeben werden. 

Die Beiträge zahlt der Bund und zwar unabhängig davon, ob du Elternzeit beanspruchst oder erwerbstätig bist.

Wann beginnt die Kindererziehungszeit?

Die Kindererziehungszeit beginnt mit dem Monat nach der Geburt des Kindes und endet 36 Monate später. Bekommst du während dieser Zeit ein weitere Kind, dann verlängert sich die Kindererziehungszeit um die Zeit, in der du deine Kinder gleichzeitig erzogen hast.

Berücksichtigungszeit erhalten

Neben Beitragszeiten wegen Kindererziehung kannst du auch sogenannte Berücksichtigungszeiten erhalten. Diese wirken sich ebenfalls positiv auf die Rente aus. Die Berücksichtigungszeit für Kindererziehung beginnt mit dem Tag der Geburt und endet nach zehn Jahren. Es müssen die selben Voraussetzungen wie für die Kindererziehungszeit vorliegen.

Kinderberücksichtigungszeiten werden wie Kindererziehungszeiten automatisch der Mutter angerechnet. Nur wenn auch hier die übereinstimmende Erklärung abgegeben wird, kann sie dem Vater angerechnet werden.

Wird innerhalb der 10 Jahre ein weiteres Kind gleichzeitig erzogen, verlängert sich die Berücksichtigungszeit (anders als bei der Kindererziehungszeit) nicht um die Zeit der mehrfachen Erziehung. Die Berücksichtigungszeit dauert dann von der Geburt des ersten Kindes bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres des zweiten bzw. jüngsten Kindes

Werden Kindererziehungszeiten automatisch angerechnet?

Kindererziehungszeiten werden nicht automatisch erfasst. Dies geschieht erst, wenn ihr als Eltern einen Antrag stellt. Den Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten / Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung kannst du dir direkt auf der Webseite Deutsche Rentenversicherung herunterladen.

Den Antrag zu stellen lohnt sich in jedem Fall. Nach heutiger Rechtslage erhöht jedes Kind deine Rente um ca. 81 Euro im Monat (Stand seit 2011).

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