Krippen- und Kindergarten Zuschüsse in Bayern

Krippen- und Kindergarten Zuschüsse in Bayern

Betreuungsförderung in Bayern

Der Beitragszuschuss zu den Kindergartenbeiträgen jeder Familie in Bayern zu. Dafür müsst du nicht einmal einen Antrag stellen, da die Kindergärten den Zuschuss direkt erhalten und die reguläre Betreuungsgebühr einfach um 100€ pro Monat reduzieren.

Der Beitragszuschuss wird ab dem 1. September des Jahres, in dem dein Kind drei Jahre alt wird, bis zur Einschulung bezahlt.

In vielen bayrischen Kindergärten beträgt das durchschnittliche Betreuungsgeld um die 100 € bei einer Betreuungszeit von 5-6 Stunden. Durch die Förderung wird die Kindergartenzeit praktisch kostenlos.

 Förderung ab dem 1. Kindergartenjahr

  • keine Unterlagen erforderlich
  • keine Antragstellung nötig
  • 100€ pro Monat und pro Kind
  • Zahlung bis zur Einschulung

Bayrisches Krippengeld

Zum 1. Januar 2020 hat der Freistaat Bayern das Krippengeld eingeführt. Das bedeutet für dich, dass du monatlich bis zu 100€ pro Monat und Kind erhältst. Anders als beim Beitragszuschuss zum Kindergarten, hat nicht jeder Anspruch auf das Krippengeld. Hier muss das Brutto Familieneinkommen berücksichtigt werden, das bei einem Kind nicht höher als 60.000 Euro im Jahr sein darf.

Der Antrag kann frühestens 3 Monate vor dem ersten Krippentag gestellt werden. Anträge die früher eingehen werden nicht bearbeitet. Das solltest du unbedingt beachten! Außerdem ist bei der Antragstellung ist ein Nachweis über die vorhandene Betreuung in der Kita oder bei der Tagesmutter vorzulegen. 

Schaue dir am Besten das Info-Blatt zum Bayrischen Krippengeld an. Darauf findest du alle wichtigen Informationen.

 Kinderkrippenzuschuss

  • 1. bis 3. Lebensjahr
  • 100€ pro Monat und pro Kind
  • Einkommensgrenze: Familieneinkommen 60.000€ (bei 1 Kind) + weitere 5.000€ (pro weiteres Kind)
  • Nachweis über Betreuungseinrichtung
  • Antragstellung über ZBFS
  • Antragstellung frühestens 3 Monate vor dem ersten Krippentag
  • Krippengeld kann rückwirkend für höchstens 12 Kalendermonate gewährt werden

Bayrisches Familiengeld

In Bayern wurde im Jahr 2018 das bayerische Familiengeld eingeführt. Du erhältst für das erste und zweite Kind im Alter von 1 bis 2 Jahren 250€ pro Monat Familiengeld. Ab dem dritten Kind erhöht sich die Förderung sogar auf 300€ pro Monat.

Das Familiengeld ersetzt das ehemalige Betreuungsgeld sowie das Landeserziehungsgeld und legt sogar noch etwas obendrauf. So hast du die Möglichkeit frei zu entscheiden, ob du die Betreuung deines Kindes bis zum Kindergartenalter selbst übernimmst oder das Familiengeld lieber für den Beitrag der Kinderkrippe nimmst.

 Familiengeld

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