Babyzeit ohne Geldsorgen

Babyzeit ohne Geldsorgen

Du und dein Partner wünscht euch ein Baby, wisst aber nicht ob und wie ihr das finanziell stemmen sollt. So geht es sicher vielen Paaren und ich möchte dir heute ein wenig Einblick zum Thema Mutterschaftsgeld, Elterngeld und Kindergeld geben.

Eurer Babyplanung sollte dann auch nichts mehr im Weg stehen.😉

Vor der Geburt - Das Mutterschaftsgeld

Voraussetzung für das Mutterschaftsgeld ist ein bestehendes Arbeitsverhältnis vor der Geburt. Damit du ab Eintritt des Mutterschutzes eine angemessene Lohnfortzahlung erhältst und die Zeit bis zur Geburt genießen kannst, gibt es das Mutterschaftsgeld.

Das Mutterschaftsgeld erhältst du entweder als Einmalzahlung oder als  Tagespauschale für den Zeitraum des Mutterschutzes. Es hat die Aufgabe, dir eine finanzielle Absicherung in Form einer Lohnfortzahlung zu garantieren.

Das Mutterschaftsgeld (ab spätestens 7 Wochen vor der Geburt)

  • gesetzlich pflichtversichert: Anspruch auf Mutterschaftsgeld (13 Euro/Tag)
  • freiwillig versichert: Anspruch auf Mutterschaftsgeld (13 Euro/Tag)
  • privat versichert: einmalig max. 210 Euro
  • familienversichert: einmalig max. 210 Euro

Wo du das Mutterschaftsgeld beantragst hängt ganz davon ab, wie du versichert bist. Bist du gesetzlich oder freiwillig versichert, stellt du den Antrag direkt bei deiner Krankenkasse.

Dafür benötigst du eine Bescheinigung deines Frauenarztes über den errechneten Entbindungstermin. Diese schickst du zusammen mit einem Begleitanschreiben, das deine persönlichen Daten beinhaltet, an deine zuständige Krankenkasse.

Am Besten ist es, wenn du deine Krankenkasse vorher anrufst oder dir die Informationen auf der Webseite deiner Krankenkasse zur Antragstellung von Mutterschaftsgeld durchliest.

Bei vielen Krankenkassen findest du online ein Formular zum ausdrucken, das dein Frauenarzt für dich ausfüllt und das du im Anschluss per Post an die Krankenkasse schickst.

Bist du privat- oder familienversichert stellst du den Antrag auf Mutterschaftsgeld ganz bequem online beim Bundesversicherungsamt.

Ab der Geburt - Das Elterngeld

Nach der Geburt deines Kindes steht dir oder deinem Partner das Elterngeld zu. Dabei ist es nicht relevant ob du vorher gearbeitet hast oder nicht. Allerdings ist die Höhe und Zeitraum für das Elterngeld abhängig davon, welche Elterngeld-Variante du und dein Partner gewählt haben und welches Nettoeinkommen du vor der Geburt regelmäßig von deinem Arbeitgeber bekommen hast.

Um das Elterngeld zu erhalten musst du einen Antrag stellen. Dieser unterscheidet sich je Bundesland. Die meisten Bundesländer stellen den Antrag online zur Verfügung.

Um von Anfang an in den Genuss von Elterngeld zu kommen, solltest du deinen Antrag auf Elterngeld möglichst bald nach der Geburt, spätestens einige Tage vor Ablauf der erste drei Lebensmonate bei der Elterngeldstelle einreichen. Das Elterngeld wird maximal 3 Monate rückwirkend bezahlt!

Für den Antrag auf Elterngeld brauchst du:

  • den ausgefüllten Antrag zum Einreichen bei der Elterngeldstelle
  • die Geburtsurkunde deines Kindes
  • die Bescheinigung über die Zahlung von Mutterschaftsgeld (von der Krankenkasse)
  • die Bescheinigung über den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach der Entbindung (vom Arbeitgeber)
  • Gehaltsnachweise

Während der gesamten Kindheit - Das Kindergeld

Zusätzlich zum Elterngeld wird das Kindergeld bezahlt und das mindestens bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres. Wieviel Kindergeld du erhältst hängt ganz davon ab, ob du bereits Kinder hast oder es dein erstes Kind ist.

 Die Kindergeldhöhe

  • für das erste und zweite Kind: 204 Euro monatlich
  • für das dritte Kind: 210 Euro monatlich
  • für das vierte und jedes weitere Kind: 235 Euro monatlich

Das Kindergeld wird von der Bundesagentur für Arbeit bezahlt. Dort kannst du den Antrag ab der Geburt deines Kinds online ausfüllen und einreichen. Du brauchst für die Antragstellung deine steuerliche Identifikationsnummer sowie die deines Kindes.

Der Staat unterstützt Familien - Der Kinderfreibetrag

Du hast die Möglichkeit, beim Finanzamt einen steuerlichen Vorteil zu beantragen, den sogenannten Kinderfreibetrag. Der Freibetrag liegt im Jahr 2021 bei 5.460 Euro. Einen Rechtsanspruch auf den Freibetrag hast du vom Geburtsmonat deines Kindes an.

Kinderfreibetrag und Erziehungsfreibetrag

Was umgangssprachlich als Kinderfreibetrag bezeichnet wird, ist genau genommen eine Summe aus zwei Freibeträgen:

  • dem eigentlichen Kinderfreibetrag, der 2021 auf 5.460 Euro erhöht wurde,
  • plus dem Erziehungsfreibetrag von 2.928 Euro.
Insgesamt ergeben sich im Jahr 2021 so 8.388 Euro Steuervergünstigung für Eltern.

Allerdings dürfen Eltern nur eine Form der Steuererleichterung bekommen: Kindergeld oder Kinderfreibetrag. Wenn du deine Steuererklärung ans Finanzamt abgibst, prüft der Finanzbeamte, was für dich günstiger ist und womit dich der Staat finanziell mehr unterstützt.

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