Der Kita-Gutschein wurde vor einigen Jahren in verschiedenen Städten Deutschlands eingeführt. Eltern haben mit diesem einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte. Wann und wo der Antrag für den Kita-Gutschein einzureichen und was dabei zu beachten ist, erfährst du im Folgendem.
Wo gibt es den Kita-Gutschein?
Das Kita-Gutschein-System gibt es derzeit in Hamburg, Berlin, Mannheim und Erfurt. Der Kita-Gutschein soll eine bedarfsgerechte und individuelle Betreuung von Kindern sichern. Mit dem, an das Kind gebundenen Gutschein haben Eltern einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz.
Bevor eine Anmeldung in einer Kindertagesstätte vornehmen kannst, muss beim zuständigen Jugendamt ein Kita-Gutschein beantragt werden. Der Gutschein kann anschließend in der von dir bevorzugten Einrichtung, insofern dort ein Platz angeboten wird, eingelöst werden. Wenn du einen Kita-Gutschein hast, dann solltest du dies auch unbedingt mit in der Bewerbung beim Kindergarten angeben.
In Bayern gibt es keinen Kita-Gutschein. Hier kannst du aber das Krippengeld beantragen. Wenn du mehr darüber wissen möchtest, dann lese hier weiter.
Es gibt aber mit dem Kita-Gutschein keinen generellen Anspruch auf einen Platz in deiner bevorzugten Einrichtung. Die Kindergärten regeln die Vergabe der Plätze eigenverantwortlich. Das zuständige Jugendamt muss normalerweise für jeden ausgegebenen Kita-Gutschein einen freien Platz anbieten können. Die Einrichtung darf jedoch, bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, nicht weiter als 30 Minuten vom Wohnsitz entfernt sein.
Wann kann ich den Kita-Gutschein beantragen?
Der Kita-Gutschein sollte drei bis sechs Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn beim zuständigen Jugendamt beantragt werden. Du erhältst alle notwendigen Anträge als Vordruck.
Da das Jugendamt ebenfalls den Elternbeitrag für den Kita-Platz berechnet, müssen dem Antrag alle notwendigen Unterlagen zur Berechnung des Beitrags beigefügt werden. Da Jugendamt unterstützt dich gerne bei der Suche nach einem geeigneten Kita-Platz.
Wie lange ist der Kita-Gutschein gültig?
Der Kita-Gutschein wird in der Regel für einen Zeitraum von zwölf Monaten bewilligt. Wenn dein Kind danach weiter betreut werden soll, muss rechtzeitig ein Folgeantrag beim zuständigen Jugendamt gestellt werden.
Wie berechnet sich der Elternbeitrag beim Kita-Gutschein?
Das Jugendamt berechnet für den Kita-Gutschein einen gesetzlichen Elternbeitrag. Der Elternbeitrag setzt sich aus dem Betreuungs- und dem Verpflegungsanteil zusammen.
Betreuungsanteil: Er hängt davon ab, wie viele Stunden dein Kind in der Woche betreut wird. Es können Zusatzgebühren anfallen, wenn die Betreuung über die Regelöffnungszeiten hinaus stattfindet. Verpflegungsanteil: Der Beitrag zur Verpflegung ist ein fester Betrag und muss von allen Eltern bezahlt werden. Nur Eltern von Kindern mit einem Halbtagsplatz ohne Mittagessen müssen keinen Verpflegungsanteil zahlen. |
Beim Jugendamt muss die Höhe des Haushaltseinkommens nachgewiesen werden, damit es die Höhe des Elternbeitrags berechnet werden kann. Bei getrennt Lebenden zählt nur das Einkommen desjenigen, bei dem das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat. Das Einkommen von neuen Lebenspartnern zählt nur dann, wenn sie das Kind adoptiert haben. Für die Berechnung wird grundsätzlich das Bruttoeinkommen des vergangenen Kalenderjahres herangezogen.
Die meisten Städte, wie z. B. Hamburg haben einen Beitragsrechner. Du findest die Beitragsrechner am einfachsten über eine Suchmaschinenanfrage.
Ist eine Betreuung ohne Kita-Gutschein möglich?
Grundsätzlich ist eine Betreuung ohne Kita-Gutschein möglich. In Städten, in denen die Vergabe von Kindergartenplätzen nach dem Kita-Gutschein-System geregelt wird, werden aber nur solche Einrichtungen durch die Stadt gefördert, die daran teilnehmen.
Wenn die Betreuung ohne Kita-Gutschein erfolgen soll, müssen die gesamten Kosten der Betreuung selbst getragen werden und es werden keine Zuschüsse von der Stadt gezahlt.