Kinderkrankengeld und Freistellung von der Arbeit

Kinderkrankengeld und Freistellung von der Arbeit

Berufstätige Mütter und Väter haben, wenn die Voraussetzungen gegeben sind, Anspruch auf Freistellung von der Arbeit und können zur Pflege eines kranken Kindes zu Hause bleiben.

Anspruch auf Kinderkrankengeld in Pandemie-Zeiten

Das Kinderkrankengeld wird im Jahr 2021 je Kind für 30 Tage pro Elternteil gewährt – bei mehreren Kindern für maximal 65 Arbeitstage je Elternteil. Der Anspruch gilt auch für die Fälle, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erforderlich wird, weil die Schule oder die Kindertagesstätte bzw. die Klasse oder Gruppe pandemiebedingt geschlossen ist oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt bzw. der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt wurde.

Diese Regelung für gesetzlich Krankenversicherte trat rückwirkend am 5. Januar 2021 in Kraft. In manchen Bundesländern wird diese Erweiterung auch auf Privat- und freiwillig Versicherte ausgedehnt. Über Einzelheiten und Durchführungsbestimmungen (z. B. Bescheinigung über die pandemiebedingte Schließung oder eingeschränkte Öffnung einer Einrichtung) informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenversicherung.

Weitere Informationen:
Fragen und Antworten zum Kinderkrankengeld

Wo beantrage ich Kinderkrankengeld?

Das Kinderkrankengeld muss du mit einer entsprechenden Bescheinigung (Attest) des Kinderarztes oder der Kinderärztin, in welcher der Betreuungsbedarf festgehalten ist, bei deiner Krankenkasse beantragen.

Das Kinderkrankengeld wird ab dem Tag der Antragstellung gewährt. Stelle den Antrag also gleich an dem Tag, an dem du die Bescheinigung des Arztes erhalten hast.

 Allgemeine Anspruchsvoraussetzungen

  • Ihr Kind ist gesetzlich krankenversichert und noch nicht zwölf Jahre alt.
  • Sie können Ihrer Tätigkeit nicht nachgehen.
  • Keine andere im Haushalt lebende Person kann Ihr Kind pflegen.

Wie beantrage ich Kinderkrankengeld?

  1. Du erhältst eine Bescheinigung des Arztes über die Erkrankung Ihres Kindes und die Notwendigkeit einer Versorgung.

  2. Diese Bescheinigung musst du deiner Krankenkasse vorlegen. Viele Krankenkassen haben bereits eine App, in der die Bescheinigung direkt hochgeladen werden kann. Ist dies nicht der Fall, dann fülle das Formular auf der Webseite deiner Krankenkasse aus und sende dieses zusammen mit der Bescheinigung des Arztes per Post oder E-Mail an deine Krankenkasse.

  3. Sobald deiner Krankenkasse der Antrag und die Bescheinigung vorliegen, überweist diese das Kinderkrankengeld. Bei manchen Krankenkassen ist es noch erforderlich, die Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers vorzulegen. Erkundige dich am Besten vorab bei deiner Krankenkasse, damit es zu keinen Verzögerungen in der Bearbeitung kommt.

Wie hoch ist das Kinderkrankengeld?

Die Höhe des Kinderkrankengeldes wird anhand deines Einkommens berechnet und beträgt grundsätzlich 90% des ausgefallenen Nettogehalts.

Sofern du in den letzten 12 Monaten Einmalzahlungen wie zum Beispiel Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld erhalten hast, beträgt das Kinderkrankengeld sogar 100 Prozent.

Wie viel Anspruch auf Kinderkrankengeld habe ich – im Regelfall und in Zeiten von Corona?

Das Kinderkrankengeld wird abhängig von Ihrer Familiensituation für einen unterschiedlich langen Zeitraum gezahlt. 

  Regulärer Anspruch bis 31.12.2019 Sonderregelung  2020 Sonderregelung 2021
Genereller Anspruch für jeden Elternteil
Anspruch pro Kind 10 Arbeitstage 15 
Arbeitstage
30 
Arbeitstage
Maximaler Anspruch 25 Arbeitstage 35 
Arbeitstage
65 
Arbeitstage
Anspruch für Alleinerziehende
Anspruch pro Kind 20 
Arbeitstage
30 
Arbeitstage
60 
Arbeitstage
Maximaler Anspruch 50 
Arbeitstage
70 
Arbeitstage
130 
Arbeitstage

Wichtig: Die Anzahl der Tage gilt jeweils pro Kalenderjahr. Erhältst du weiterhin Einkommen von deinem Arbeitgeber, hast du keinen Anspruch auf Kinderkrankengeld.

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