Impfen - ein Kita-Thema

Impfen - ein Kita-Thema

Auf der Liste der von der Ständigen Impfkommission am Robert-Koch-Institut (STIKO) empfohlenen Impfungen stehen aktuell 13 Krankheiten, gegen die Babys und Kinder geimpft werden können. Die erste Impfung steht bereits im zarten Alter von zwei Monaten an.

Wenn du dich genauer informieren willst, dann kannst du dies hier tun. Die Empfehlungen beinhalten u.a. den Impf­kalender (Standard­impfungen) für Säuglinge, Kinder, Jugendliche und Erwachsene und die Tabelle der Indikations- und Auf­frisch­impfungen mit Erläu­terungen.

Impfen - ja oder nein?

Viele Eltern stehen vor der Frage, ob sie ihr Kind impfen lassen sollen. Dabei schützt man sich mit einer Impfung nicht nur sich selbst, sondern auch andere, die evtl. aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. So sind z. B. Röteln für Kinder ungefährlich, bei Schwangeren kann eine Erkrankung aber zu einer Fehlbildung beim ungeborenen Kind führen.

Egal ob Windpocken oder Masern: In den meisten Fällen heilen die Infektionen in der Tat ohne Komplikationen aus. Auf der anderen Seite sind da aber auch die Kinder, die beispielsweise nach einer Maserninfektion an einer Gehirnentzündung sterben. Das führt doch zu dem Schluss: Impfen ist sinnvoll.

Gibt es eine Impf-Plicht für die Kita?

Generell dürfen Eltern in Deutschland allein entscheiden, wie sie zum Impfen stehen und gegen welche Krankheiten sie ihr Kind impfen lassen. Seit dem 1. März 2020 gilt in Deutschland eine Masern-Impfpflicht. Die Kita ist verpflichtet, bei Neuaufnahme einen entsprechenden Impfnachweis zu verlangen. Liegt dieser nicht vor, muss die Leitung der Kita das zuständige Gesundheitsamt darüber in Kenntnis setzen.

Was passiert, wenn Sie sich weigern, der Impfpflicht nachzukommen? Anders als für schulpflichtige Kinder ist bei Kindergartenkindern, für die kein Immunitätsnachweis vorliegt, die Betreuung in der Einrichtung abgelehnt werden. Zudem kann ein Bußgeld von bis zu 2.500 € verhängt werden.

Nachweis über den Masernschutz

Die Impfberatungen ist ab der U3 fester Bestandteil des Elterngespräches. Im Kinderuntersuchungsheft, auch „Gelbes Heft“ genannt, werden die Ergebnisse aller Früherkennungsuntersuchungen festgehalten. Eine Einsichtnahme in das Kinderuntersuchungsheft kann von der Kita aber nicht verlangt werden. Du kannst dir aber vom deinem Kinderarzt eine Bescheinigung für die Kita über die Masernschutzimpfung ausstellen lassen.

 Kleine Checkliste

  • Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr benötigen mindestens die erste Impfung, Kinder ab 2 Jahren müssen auch die zweite Impfung erhalten haben. Es sei denn, sie sind immun, weil sie z. B. bereits an Masern erkrankt waren.

  • Der Nachweis geschieht in der Regel durch den Impfpass oder eine ärztliche Bescheinigung.

  • Kinder ohne Masernschutz, die älter als 1 Jahr sind, können vom Besuch der Kita ausgeschlossen werden.

  • Kinder, die bereits in der Kita betreut werden, müssen spätestens bis zum 31. Juli 2021 eine Masernschutzimpfung oder die Immunität gegen Masern nachweisen.

  • Von der Regelung ausgenommen sind diejenigen, die aufgrund einer medizinischen Gegenanzeige nicht geimpft werden können und dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen.

 

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